AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 13.12.2020

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von ALPIN SPORT TS

Liebe Reiseteilnehmer*innen,

in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, regelt. Der bei jeder Reisebeschreibung enthaltene Absatz „Infos“ und „Voraussetzungen“ sowie die im Katalog enthaltenen Informationen zur „Schwierigkeitsbewertung“ und die „Sicherheitshinweise” sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Informationen sorgfältig und selbstkritisch, bevor Sie sich für eine Reiseanmeldung entscheiden. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Reisebedingungen, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusammengefasst sind.

1. Allgemeines: An den Veranstaltungen von ALPIN SPORT TS kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie bitte aus den „Infos“, den “Voraussetzungen” sowie aus dem Begleittext. Eine Vorbereitung durch Ausdauersport, technisches Training, entsprechende Ausbildung sowie eine frühzeitige Anreise zur besseren Höhenanpassung ist empfehlenswert.

2. Anmeldung und Zahlungen: Bitte melden Sie sich schriftlich an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, den Sicherungsschein sowie alle weiteren Informationen. Die Anzahlung ist 20 Prozent des Reisepreises, maximal € 250,-. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.

3. Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen alle notwendigen Informationen zu: Anreise und Treffpunkt, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste, Literaturhinweise, Name des Bergführers, Zusatzkosten, Versicherungsunterlagen, geplantes Programm oder Tourenverlauf.

4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich. Die angegebenen Preise gelten pro Person. Die Veranstaltungen leiten staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder entsprechend qualifizierte Kursleiter. Die Preise für Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Wenn Sie nicht Mitglied im Alpenverein sind, ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen. Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.

5. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind im Einzelfall nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche etc. können zu der Notwendigkeit einer Änderung des beschriebenen Reiseverlaufs führen. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind jedoch nur gestattet, sowie sie nicht von ALPIN SPORT TS wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ALPIN SPORT TS ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder der kostenlose Rücktritt angeboten. Die von ALPIN SPORT TS genannten Preise entsprechen dem bei Zugang des Vetragsangebotes bekannten Stand. ALPIN SPORT TS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend in dem Maße, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder die Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirkt, zu ändern. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für ALPIN SPORT TS verteuert hat. Eine Erhöhung ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für ALPIN SPORT TS nicht vorhersehbar waren. ALPIN SPORT TS hat im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.

Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ALPIN SPORT TS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von ALPIN SPORT TS über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Abkürzungen:

 

A
ABS
BGF
CAF
CAI
DAV
DZ
EZ
Gasth
GleA
Hm
HP
KlettSet
L
LSch
LSo
LVS-Gerät
MBZ
RRV
SAC
SchneeS
TeleSt

=  Ausrüstung
=  ABS-Lawinenairbag
=  Bergführerhonorar
=  Club Alpine Francais
=  Club Alpino Italiano
=  Deutscher Alpenverein
=  Doppelzimmer
=  Einzelzimmer
=  Gasthaus
=  Gletscherausrüstung
=  Höhenmeter
=  Halbpension
=  Klettersteigset
=  Lager
=  Lawinenschaufel
=  Lawinensonde
=  Lawinen-Verschütteten-Suchgerät
=  Mehrbettzimmer
=  Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
=  Schweizer Alpen Club
=  Schneeschuhe
=  Teleskopstöcke

 

7. Ausrüstung, Notfallausrüstung, Leihausrüstung: Bei Beschädigung oder Verlust der Leihausrüstung, muss der Teilnehmer für die sachgemäße Reparatur oder Ersatz aufkommen. Wird der ABS-Lawinenairbag versehentlich oder im Notfall aktiviert, wird dem Teilnehmer eine Auslöseeinheit (Wiederbefüllung) von € 30,- berechnet.

8. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande

9. Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale im Folgenden ausgewiesenen Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % höchstens aber € 60,-, vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

10. Umbuchung: Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise vor. Für Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir € 60,- pro Person als Bearbeitungsgebühr. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe Punkt 9. Rücktritt) und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

11. Schlechtwettervereinbarung für Exklusivführungen: Dem Schwierigkeitsgrad der geplanten Tour, sollten die Wettervoraussetzungen entsprechend gut sein. Bei schlechtem Wetter im geplanten Tourengebiet oder bei besonders ungünstigen Tourenbedingungen, sollte in beiderseitigem Einvernehmen versucht werden, ein Ausweichziel zu finden. Ist ein Ausweichziel vor Beginn nicht möglich und muss auf die Tour ganz verzichtet werden, zahlen wir 50% des Reisepreises und im Falle von Pauschalvereinbarungen 100% der nicht in Anspruch genommenen Fremdleistungen wie Bergbahnen, Hütten- oder Hotelübernachtungen zurück. Stornogebühren Dritter wie Hütten oder Hotel können jedoch anfallen.

Ist die Tour bereits angetreten und sind die geplanten Tourenziele nicht oder nur teilweise möglich, werden Ersatztouren durchgeführt. Wird aufgrund des Wetters eine Gebietsänderung vorgenommen, trägt der Teilnehmer seine Mehrkosten selbst. Entstehen bei einem Gebietswechsel für den Bergführer weitere Unkosten (Anfahrt, Übernachtung, Bahnen etc.), können diese auf den Teilnehmer umgelegt werden. Stornogebühren Dritter können jedoch anfallen. Wird eine Tour wegen Schlechtwetter abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung.

12. Ersatzperson: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, dass dem Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Es bedarf der Mitteilung an den Veranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 60,- zu verlangen. Der Nachweis niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

13. Reiseversicherungsschutz: Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei der Hanse Merkur Reiseversicherung AG. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für Kranken-, Unfall- und Rettungsversicherung (Inland und Ausland).

14. Haftung: Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, wird die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

15. Hinweise zu Risiken und Alpine Gefahren beim Klettern, Bergsteigen und Skifahren: Sportarten wie Klettern, Bergsteigen, Tourenskilauf oder Tiefschneefahren sind der Natur und somit besonderen Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren sind vom Menschen nicht beeinflussbar. Es ist zu beachten, dass im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Mögliche Gefahren und Risiken sind: Absturzgefahr, Eisschlag, Erschöpfung, Gewitter, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Verschüttung durch Lawinen, Lebensgefahr, Schneeblindheit, Spaltensturz, Steinschlag, Wechtenbruch und Wettersturz.

Trotz umsichtiger Tourenplanung und Betreuung durch den Bergführer, bleibt immer ein Basisrisiko bestehen. Dieses Risiko muss der Kunde selbst tragen, der Bergführer übrigens auch. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung ist eine vorzeitige Anreise und Aufenthalt in der Höhe sinnvoll. Die Bergsport- und Skiausrüstung muss sicher und gebrauchsfähig sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen.

Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der alpinen Fachliteratur über die geplanten Touren, deren Anforderungen sowie Schwierigkeiten zu informieren. Bei allen Veranstaltungen finden Sie unter “Infos” oder “Voraussetzungen” die nötigen Hinweise.

Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Wetter, Lawinenlage und Alpine Gefahren abzuändern. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und geleitet. Eine Garantie für Gipfelbesteigungen ist nicht möglich.

16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ALPIN SPORT TS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

17. Einschränkungen: Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

18. Gerichtsstand: ALPIN SPORT TS kann vom Reiseteilnehmer nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen der ALPIN SPORT TS gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der ALPIN SPORT TS maßgebend.

19. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtigen Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

20. Veranstalter: ALPIN SPORT TS unter der Leitung von Thomas Stephan, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer.

ALPIN SPORT TS
Thomas Stephan

Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer IVBV
Bienenstraße 4
D-76530 Baden-Baden

Telefon: +49 (0) 7221 72831
Telefax: +49 (0) 7221 73231
Mobil: +49 171 342 75 71
WhatsApp / Signal: +49 171 342 75 71
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