AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2010
Liebe Reiseteilnehmer/-innen,
in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen,
die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen. Der bei jeder Reisebeschreibung enthaltene
Absatz „Voraussetzungen“ sowie die im Katalog enthaltenen Informationen zur „Schwierigkeitsbewertung“ sowie
zu „Sicherheitshinweise” sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen
Interesse diese Informationen sorgfältig und selbstkritisch, bevor Sie sich für eine Reiseanmeldung entscheiden. Darüber
hinaus gelten die nachfolgenden Reisebedingungen, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusammengefasst sind.
1. Allgemeines: An den Veranstaltungen von ALPIN SPORT TS kann jeder teilnehmen,
der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die
jeweiligen Anforderungen entnehmen Sie bitte aus den ”Allgemeinen Informationen”, den “Voraussetzungen” sowie
dem Begleittext. Eine Vorbereitung durch Ausdauersport, technisches Training und eine frühzeitige Anreise zur besseren Höhenanpassung
ist empfehlenswert.
2. Anmeldung und Zahlungen: Bitte
melden Sie sich schriftlich an. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung
durch uns, ist die Buchung für Sie und uns
verbindlich. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, den Sicherungsschein
sowie alle weiteren Informationen. Die Anzahlung beträgt 10 Prozent des Reisepreises,
maximal € 260,-. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag
ist spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu leisten. Bei einer Anmeldung
von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.
3. Kursbestätigung: Mit der Kursbestätigung gehen Ihnen alle notwendigen
Informationen zu: Anreise und Treffpunkt, Ausrüstungs- und Bekleidungsliste,
Literaturhinweise, Name des Bergführers, Zusatzkosten, Versicherungsunterlagen,
Teilnehmerliste, Programm oder Tourenverlauf.
4. Unsere Leistungen: Der Umfang unserer Leistungen ist
aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich, bitte beachten Sie die Abkürzungen. Die Veranstaltungen
leiten staatlich geprüfte Berg- und Skiführer oder entsprechend qualifizierte
Kursleiter. Die Preise für Veranstaltungen in den Alpen sind auf der Basis einer
Mitgliedschaft im Alpenverein berechnet. Wenn Sie nicht Mitglied im Alpenverein sind,
ist die höhere Übernachtungsgebühr auf der Hütte direkt zu bezahlen.
Das Programm stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Verlauf zu garantieren.
Bedingt durch alpine Gefahren, Lawinengefahr, Schlechtwetter oder Straßenverhältnisse
sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich.
5. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind im Einzelfall
nicht vollkommen auszuschließen. Unerwartete Straßenverhältnisse,
Wettereinbrüche etc. können zu der Notwendigkeit einer Änderung des
beschriebenen Reiseverlaufs führen. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages sind jedoch nur gestattet, sowie sie nicht
von ALPIN SPORT TS wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
ALPIN SPORT TS ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls
wird dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder der kostenlose Rücktritt angeboten.
Die von ALPIN SPORT TS genannten Preise entsprechen dem bei Zugang des Vetragsangebotes
bekannten Stand. ALPIN SPORT TS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für
bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse entsprechend in dem Maße, wie sich die Erhöhung
der Beförderungskosten oder die Erhöhung der Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Person bzw. Sitzplatz auf dem Reisepreis auswirkt, zu ändern.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für ALPIN SPORT TS verteuert hat. Eine Erhöhung ist jedoch nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für ALPIN SPORT TS nicht vorhersehbar
waren. ALPIN SPORT TS hat im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reiseteilnehmer berechtigt, unentgeltlich
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn ALPIN SPORT TS in der Lages ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach Erklärung von ALPIN SPORT TS über die Preiserhöhung
dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Abkürzungen:
|
A
ABS
BGF
CAF
CAI
DAV
DZ
EZ
Gasth
GleA
Hm
HP
KlettSet
L
LSch
LSo
LVS-Gerät
MBZ
RRV
SAC
SchneeS
TeleSt
|
= Ausrüstung
= ABS-Lawinenairbag
= Bergführerhonorar
= Club Alpine Francais
= Club Alpino Italiano
= Deutscher Alpenverein
= Doppelzimmer
= Einzelzimmer
= Gasthaus
= Gletscherausrüstung
= Höhenmeter
= Halbpension
= Klettersteigset
= Lager
= Lawinenschaufel
= Lawinensonde
= Lawinen-Verschütteten-Suchgerät
= Mehrbettzimmer
= Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
= Schweizer Alpen Club
= Schneeschuhe
= Teleskopstöcke |
|
7. Ausrüstung, Notfallausrüstung, Leihausrüstung:
Bei Beschädigung oder Verlust der Leihausrüstung muss der Reiseteilnehmer für die sachgemäße Reparatur oder
Ersatz aufkommen. Wird der ABS-Lawinenairbag versehentlich oder im Notfall aktiviert, wird dem Reiseteilnehmer eine Auslöseeinheit
(Wiederbefüllung) von € 20,- berechnet.
8. Mindestteilnehmerzahl: Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt
werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom
Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie in voller Höhe
zurück. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung,
so unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot zu einem neu zu errechnenden Preis. Über
das neue Angebot kommt ein neuer Reisevertrag zustande.
9. Rücktritt: Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies
jederzeit möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei uns. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt aus Gründen der Beweissicherung
schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert
der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine
angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt
sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten
Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
erwerben kann. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass
im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere
Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale im Folgenden ausgewiesenen
Kosten. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
pro Person bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 % höchstens aber € 55,-,
vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %, vom 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 75
%, ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
10. Umbuchung: Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter,
soweit durchführbar,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise vor.
Für Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt berechnen wir € 55,- pro
Person als Bearbeitungsgebühr. Umbuchungen nach dem 30. Tag können nur
nach Rücktritt vom bisherigen Reisevertrag (siehe Punkt 9. Rücktritt) und
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
11. Ersatzperson: Voraussetzung für eine Umbuchung ist in jedem Fall, daß dem
Wunsch des Teilnehmers entsprochen werden kann. Es bedarf der Mitteilung an den Veranstalter.
Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen
Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten
Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme
der Ersatzperson entstehenden Kosten € 55,- zu verlangen. Der Nachweis niedriger
Kosten bleibt Ihnen unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt
der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die
Ersatzperson als Gesamtschuldner.
12. Reiseversicherungsschutz: Bei faßt allen Veranstaltungen ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRV) im Preis inbegriffen. Alle Versicherungen sind bei der HanseMerkur Reiseversicherung
AG abgeschlossen. Notruf-Service der HanseMerkur Reiseversicherung AG: 0180 / 5 256
256
13. Haftung: Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, wird die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis
gilt auch, soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten
für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht
oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf
berufen.
14. Hinweise zu Risiken und Alpine
Gefahren: Sportarten
wie Klettern, Bergsteigen, Tourenskilauf oder Tiefschneefahren sind der Natur und
somit besonderen Risiken ausgesetzt. Diese Gefahren sind vom Menschen nicht beeinflußbar. Es ist zu beachten, dass
im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Mögliche Gefahren und Risiken sind: Absturzgefahr,
Erschöpfung, Gewitter, Höhenkrankheit,
Kälteschäden, Lawinengefahr, Lebensgefahr, Schneeblindheit, Spaltensturz,
Steinschlag, Wechtentenbruch und Wettersturz.
Trotz umsichtiger Tourenplanung und Betreuung durch den
Bergführer, bleibt
immer ein Basisrisiko bestehen. Dieses Risiko muß der Kunde selbst tragen,
der Bergführer übrigens auch. Eine Tourenvorbereitung durch Ausdauersport,
entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die
Unfallgefahr. Für die Höhenanpassung ist eine frühere Anreise und
Aufenthalt in der Höhe sinnvoll. Die Bergsportausrüstung muß sicher
und gebrauchsfähig sein und dem technischen Stand entsprechen.
Jedem Teilnehmer wird empfohlen, sich in der alpinen Fachliteratur über die
geplanten Touren zu informieren. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person
vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer
oder aufgrund unvorhergesehener Umstände (Alpine Gefahren, Lawinen- oder Wettersituation)
zu ändern. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und
geleitet. Eine Garantie für Gipfelbesteigungen ist nicht möglich.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ALPIN SPORT
TS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über
den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
16. Einschränkungen: Die Berichtigung von Irrtümern,
sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
17. Gerichtsstand: ALPIN SPORT TS kann vom Reiseteilnehmer
nur an ihrem Sitz verklagt werden. Für Klagen der ALPIN SPORT TS gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute
oder Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
der ALPIN SPORT TS maßgebend.
18. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
Die Vertragspartner werden die nichtigen Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen,
die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
19. Veranstalter: ALPIN SPORT TS unter der Leitung von Thomas
Stephan, staatlich geprüfter
Berg- und Skiführer.
ALPIN SPORT TS Thomas Stephan
Eckbergstraße 15
D-76534 Baden-Baden
Telefon: ++ 49 (0) 7221 / 72831
Telefax: ++ 49 (0) 7221 / 73231
E-Mail: info@alpinsport-ts.de
Internet: www.alpinsport-ts.de
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